Samstag, 22. April 2017

Leben und arbeiten auf Abruf

Flexibilität beeinträchtigt Familienleben und Gesundheit

Nach Schätzungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung DIW arbeiten in Deutschland rund fünf Prozent aller Beschäftigten auf Abruf. Das sind etwa 1,5 Millionen Menschen und damit zum Beispiel deutlich mehr als diejenigen, die als Leih- oder Zeitarbeiter malochen müssen. Besonders hoch ist die Quote in kleinen Betrieben, in Branchen wie dem Einzelhandel, der Gastronomie, bei den Minijobbern und immer mehr auch im Bereich Gesundheit und Pflege.

KAPOVAZ, die „Kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit“, ist das Gegenteil einer Alternative, um Erwerbstätigkeit und private Lebensgestaltung besser zu vereinbaren und ein existenzsicherndes Auskommen zu ermöglichen. Arbeit auf Abruf ist die auf die Spitze getriebene Form der atypischen und prekären Beschäftigung. Dabei wird zur Profitmaximierung das unternehmerische Risiko voll auf die mies bezahlten Beschäftigten abgewälzt.

Für 1,5 Millionen Menschen ist „Arbeit auf Abruf“ Lebenswirklichkeit. Sie können daher ihren Alltag und ihre Zukunft kaum planen, Familienleben und Gesundheit leiden unter der extremen Flexibilität. Während in anderen Ländern solche Praktiken verboten sind, sind sie in Deutschland durch das Teilzeitgesetz gedeckt.

In der Regel funktioniert das so: Die Beschäftigten haben einen Vertrag, der ihnen ein Minimum an Stunden zusichert, zum Beispiel 40 Stunden im Monat. Tatsächlich werden sie allerdings oft deutlich länger eingesetzt – auf „freiwilliger“ Basis. Wann sie arbeiten, wieviel sie arbeiten und wieviel Geld sie am Ende des Monats tatsächlich verdient haben werden, wissen die Beschäftigten vorher nicht. Das macht sowohl die zeitliche als auch die finanzielle Planung schwierig bis unmöglich, und das unternehmerische Risiko wird auf die Beschäftigten abgewälzt. Laufen die Geschäfte gut, ist auch das Einkommen gut. Bei Flaute, wenn wenig zu tun ist, haben die Abrufarbeiter Pech gehabt. Dennoch können sie sich keinen Zweitjob suchen, da sie jederzeit damit rechnen müssen, per Telefon zum Arbeitsplatz 1 kommandiert zu werden. Über das Vorliegen des Bedarfsfalls entscheidet allein der Arbeitgeber.

Der §12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) bietet den Betrieben und Unternehmen die Grundlage für diese moderne, extrem ausbeuterische Tagleöhnerei. Darin heißt es: „Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf).“ Im WSI-Report vom November 2014 (neuere Zahlen liegen mir nicht vor, M. D.) wird festgestellt, dass damals schon acht Prozent der Betriebe in Deutschland Arbeit auf Abruf nutzten. Die „Welt am Sonntag“ meldete Ende 2016, dass bei der Spielzeugkette Toys R Us 90 Prozent der Angestellten mit flexiblen Teilzeitverträgen ausgestattet seien. Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) aus dem Jahr 2015 stellte fest, dass jeder zehnte unbefristet Beschäftigte auf Abruf arbeite.

Alle Vorteile dieser Beschäftigungsform liegen einzig und allein bei den Betrieben und Unternehmen. Die damit ihre interne Flexibilität nahezu kostenlos steigern, Leerzeiten minimieren und Arbeitskosten erheblich reduzieren. Arbeit auf Abruf ist eine wirksame Umgehungsstrategie der Unternehmer angesichts der stärkeren Regulierung bei Leiharbeit und Werkverträgen. Es ist daher zu erwarten, dass dieses „Beschäftigungsmodell“ weiter wuchern wird, falls es seitens der Gewerkschaften und Politik nicht daran gehindert wird.

Aus dem SPD-geführten Arbeitsministerium war unlängst laut „Stern“ zu vernehmen, Arbeit auf Abruf sei „eine zulässige arbeitsrechtliche Gestaltungsform“. Anders sieht es Annelie Buntenbach vom DGB-Bundesvorstand. Sie forderte jüngst, KAPOVAZ die gesetzliche Grundlage zu entziehen und den §12 TzBfG zu streichen: „Ohne eine ausreichende Planbarkeit bei den Arbeitszeiten wird die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Kindern oder ehrenamtlicher Arbeit zur reinen Schimäre.“ Arbeitszeiten müssen verlässlich planbar sein.

Deshalb sollte ‚Arbeit auf Abruf‘ – wie zum Beispiel auch in Österreich – untersagt werden. Dem ist nichts – außer unserem Kampf dagegen – hinzuzufügen!

Von Manfred Dietenberger
aus „unsere zeit (UZ) – Zeitung der DKP“ vom 21. April 2017

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