Mittwoch, 14. September 2016

Kümmerlich und reine Willkür

Anmerkungen zur Hartz-IV-Erhöhung

Etwa 6,1 Millionen Menschen leben in Deutschland von der staatlichen Grundsicherung. Mehr als eine Million Erwachsene beziehen schon länger als neun Jahre dieses Hartz IV, und jedes siebte Kind unter fünfzehn Jahren ist von den Hartz-IV-Bezügen seiner Eltern abhängig. Aber sie dürfen – so ist im Bundespressewald zu hören und zu lesen – auf baldige Besserung hoffen. Der Kölner Stadt-Anzeiger jubelt: „Deutlich mehr Geld für Hartz-IV-Empfänger“ und die Badische Zeitung springt bei und frohlockt: „Hartz IV-Sätze für Kinder steigen 2017 deutlich.“ Die anderen Qaulitätsmedien tun es ihnen gleich.

Tatsächlich geht es bei den Jubelschreien um fast nichts. Die Hartz-IV-Anpassung fällt im kommenden Jahr nicht höher aus als in diesem. 2016 stieg der Regelsatz für Einzelpersonen um fünf Euro. 2017 erhöht sich der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene um fünf auf 409 Euro, für Schulkinder zwischen sechs und 13 Jahren um 21 Euro auf 291 Euro und für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren um 5 Euro auf 311 Euro. Für kleine Kinder gibt es eine Nullrunde, und es bleibt bei 237 Euro im Monat.

Erinnern wir uns: 2005 führte die rot-grüne Bundesregierung unter Gerhard Schröder (SPD) und Joschka Fischer (Grüne) für Erwachsene, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, sowie für ihre Familien die Hartz-IV-Sozialleistungen ein. Sie reichten von Anfang an hinten und vorne nicht aus für ein auskömmliches, würdevolles Leben. Das war auch so gewollt, Hartz IV sollte die Arbeitslosen in prekäre Beschäftigung zwingen, was wie geplant gelang.

Doch laut Regierungspropaganda deckt der Hartz-IV-Regelsatz den laufenden Bedarf für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom (ohne Heizung) und für die Bedürfnisse des täglichen Lebens und irgendwie auch noch die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Anfang 2016 wurde der so genannte Eckregelsatz für alleinstehende Erwachsene um 5 Euro auf nun 404 Euro im Monat angehoben. Das änderte nichts daran, „dass Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger heute faktisch weniger zum Leben haben als zum Start des Hartz-IV-Systems Anfang 2005“, so eine Studie des Deutsche Gewerkschaftsbundes (DGB).

Während die Regelsätze von 2005 bis 2015 um 15,7 Prozent stiegen seien, stiegen die Preise für Nahrungsmittel aber um 24,4 Prozent. „Die Stromkosten eines Haushalts haben sich seit 2005 um etwa 54 % erhöht“, was deutlich zum hohen Kaufkraftverlust der Hartz-IV-Bezieher beitrug und zu schätzungsweise 140 000 Stromabschaltungen in Hartz-IV-Haushalten im vorigen Jahr führte.

Annelie Buntenbach, Mitglied des DGB-Bundesvorstandes, forderte daher die Bundesregierung auf, 2017 die Regelsätze nicht weiter kleinzurechnen, „die Sicherung des Existenzminimums ist ein Verfassungsauftrag und keine Frage fiskalpolitischer Opportunität.“ 2010 hat die damalige Bundessozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) die Hartz-IV-Regelsätze neu berechnen lassen. Damals kritisierte die heutige Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) von der Leyen heftig. Sie habe die Hartz-IV-Sätze „künstlich heruntergerechnet“.

Aber was Nahles jetzt den Hartz-IV-Beziehern zumutet, orientiert sich genau an den von ihr damals monierten Vorgaben ihrer Amtsvorgängerin. Wieder wird der Regelsatz von Hartz IV von den statistisch ermittelten Konsumausgaben der ärmsten 15 Prozent der Einzelhaushalte abgeleitet.

Die Hartz-IV-Sätze sind systemisch, und daher sind von ihrer Höhe indirekt auch Erwerbsunfähige, Behinderte und Rentner im Grundsicherungsbezug sowie Asylbewerber betroffen.

Höhere Hartz-IV-Leistungen würden auch die Anhebung der Sozialhilfe und Grundsicherung nach sich ziehen und auch die Leistungen für Geflüchtete müssten neu berechnet werden. In der Saarbrücker Zeitung vom 30. 8. erinnert uns eine Edelfeder namens Hagen Strauß daran was Sache ist: „Die Hartz-IV-Regelsätze sind nicht dafür gedacht, üppig leben zu können, das ist nicht Sinn und Zweck der Stütze. Auch wenn man es den Empfängern und ihren Kindern vielleicht gönnen würde. Sondern es geht darum, die Bereitschaft der erwachsenen Betroffenen zu erhalten oder gegebenenfalls zu erhöhen, sich zu qualifizieren und einen Job zu suchen.“

In der Zeit bis zur Lesung im Bundestag sind jetzt die Wohlfahrts- und Sozialverbände und die Gewerkschaften gefordert. Mit kernigen Pressemitteilungen allein ist es nicht mehr getan. Diese Erhöhung des Satzes bestärkt uns in der Überzeugung, dass das System Hartz-IV weg muss.

Von Manfred Dietenberger
Aus„UZ – Unsere Zeit“, Ausgabe vom 9. September 2016

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